Beatmung, Trachealkanüle, permanente Überwachung: Wenn ein Mensch rund um die Uhr intensivpflegerische Versorgung braucht, steht für Familien neben allen praktischen Fragen sofort die Kostenfrage im Raum. Die gute Nachricht: Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkasse – Betroffene müssen sie nicht aus eigener Tasche bezahlen. Hier erklären wir, wer was übernimmt.
Die Krankenkasse trägt die Hauptlast
Die ständige Anwesenheit einer examinierten Pflegefachkraft – ob zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer stationären Einrichtung – ist medizinische Behandlungspflege. Sie wird von speziell qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verordnet und von der Krankenkasse übernommen. Dazu gehören z. B. das Beatmungsmanagement, Absaugen, Medikamentengabe und die permanente Überwachung der Vitalwerte.
Die Pflegekasse ergänzt
- Pflegeleistungen nach Pflegegrad: Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für die grundpflegerische Versorgung – die Beträge je Pflegegrad finden Sie in unserem Ratgeber „Pflegegrade 1–5 einfach erklärt“.
- Wohngruppenzuschlag: Wer in einer anerkannten Pflege-Wohngemeinschaft lebt, erhält zusätzlich einen monatlichen Zuschlag der Pflegekasse.
- Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Hilfsmittel und Umbauten im Zuhause.
Was bleibt für Betroffene übrig?
In der Regel nur die gesetzlichen Zuzahlungen (begrenzt durch die Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) sowie – je nach Wohnform – die üblichen Kosten für Miete und Lebenshaltung. In der Wohngemeinschaft kommen Miete und Haushaltskasse hinzu; die pflegerische Versorgung selbst bleibt Kassenleistung.
Zu Hause oder in der Wohngemeinschaft?
Beide Wege stehen offen: Bei der 1:1-Intensivpflege zu Hause betreut eine Pflegefachkraft ausschließlich einen Menschen im gewohnten Umfeld. Unsere Intensivpflege-Wohngemeinschaften in Holtensen und Rosdorf verbinden Privatsphäre mit Gemeinschaft und 24-Stunden-Versorgung durch ein Team – ab Ende 2027 auch am Klosterpark in Göttingen-Weende.
So läuft der Weg in die Versorgung
- Verordnung durch qualifizierte Ärzte – meist angestoßen durch das Entlassmanagement des Krankenhauses.
- Genehmigung der Krankenkasse – wir unterstützen bei Unterlagen und Fristen.
- Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse (falls noch nicht vorhanden).
- Überleitung nach Hause oder in die WG – eng abgestimmt mit Ärzten, Therapeuten und Angehörigen.
Häufige Fragen
Muss ich die Intensivpflege selbst bezahlen?
Nein – die Behandlungspflege trägt die Krankenkasse, die Pflegekasse ergänzt. Es bleiben überschaubare gesetzliche Zuzahlungen.
Wie schnell kann die Versorgung starten?
Bei frühzeitiger Einbindung organisieren wir die Überleitung in der Regel nahtlos zur Entlassung aus dem Krankenhaus.
Wer hilft mir bei den Anträgen?
Wir – von der Verordnung bis zur Genehmigung: 0800 20 20 244, kostenlos und unverbindlich.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindliche Auskünfte erteilen Kranken- und Pflegekasse.








